Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit der Auftragserteilung eines Kunden an die Suter Isolationen AG in Kraft; der Kunde anerkennt diese als verbindlich und verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen geltend zu machen. Sie gelten für sämtliche Arbeiten der Suter Isolationen AG.
- Bei allfälligen Widersprüchen zwischen dem Vertrag (Auftrag) und den AGB gehen die vertraglichen Abreden vor. Im Übrigen gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 380/7, soweit diese Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB und dem Vertrag (Auftrag) stehen.
- Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.
- Offerten sind für 30 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Der Vertragsschluss erfolgt mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung des Kunden, dass die Offerte angenommen wurde.
- Für Arbeiten über 3m Höhe müssen Gerüste oder Hebebühnen bauseits zur Verfügung gestellt werden.
- Offerten werden nach Angaben des Kunden erstellt. In den folgenden Fällen gehen die entstehenden Mehrkosten zulasten des Kunden: a) Die tatsächlichen Verhältnisse entsprechen nicht den Angaben oder den zur Verfügung gestellten Unterlagen des Kunden. b) Die Suter Isolationen AG wurde vom Kunden nicht über Umstände informiert, die anderes oder zusätzliches Material oder eine andere Ausführung bedingt hätten.
- Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.
- Wenn keine Auftragserteilung erfolgt, nachdem Expertisen, Messungen, Berechnungen, Pläne oder Musterarbeiten als Grundlage für die Ausarbeitung der Offerten der Suter Isolationen AG benötigt wurde, kann der Kunde zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet werden.
- Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt.).
- Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.
- Die Zahlungsfrist, soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt, beträgt 30 Tage netto.
- Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde ist bei geringfügigen Mängeln nicht zur Zurückbehaltung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Bei anderen Mängeln bezieht sich das Zurückbehaltungsrecht nur auf den Vergütungsteil, der sich auf die mangelnde Werkleistung bezieht. Im Übrigen gilt Ziff. 17.
- Die Abnahme erfolgt durch rügelose Entgegennahme der von der Suter Isolationen AG erbrachten Leistung. Diese gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innert 30 Tagen nach Übergabe als mangelhaft oder vertragswidrig rügt. Die Rüge muss schriftlich und detailliert erfolgen.
- Beim Vorliegen von Mängeln kann der Kunde vorerst nur die Nachbesserung der Leistung verlangen. Sofern die Suter Isolationen AG die Nachbesserung der Leistung verweigert oder sie ihr unzumutbar ist, hat der Kunde das Recht, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden dann nicht zu, wenn die Mängel nur geringfügig sind. Suter Isolationen AG haftet dem Kunden nicht für Schäden, die aus vom Kunden überlassenen Material, Informationen und Unterlagen resultieren.
- Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltm.glichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.
- Sämtliche Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Prospekten, Arbeitsblättern etc. verbleiben mangels anderer schriftlicher Abmachung bei Suter Isolationen AG und dürfen ohne schriftliches Einverständnis von Suter Isolationen AG Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- Die Suter Isolationen AG ist berechtigt, die sich aus der Vereinbarung mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten einem Dritten zu übertragen, soweit der Dritte vollumfänglich die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung übernimmt.
- Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der Suter Isolationen AG. Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich ausschliesslich nach schweizerischem Recht.